Antrag Ranger

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Aufstockung im Produkt 13.01.01 um einen weiteren Ranger und stellt 46.500€ im Haushalt ein.

Der Ranger sollte folgende Aufgaben wahrnehmen:

Zu den Ranger Aufgaben gehören zusätzlich Fortbildung, Koordination und Betreuung Naturschutzwacht, gegebenenfalls auch Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren, außerdem auch Aufgaben zur Biodiversität. Dazu zählen Begehungen/Kontrollen, Erfassung der besonderen Arten in den Naturschutzgebieten, die Entwicklung von Vorschlägen zu Maßnahmen in den Gebieten usw.

Es sollte eine EG 11 Stelle eingerichtet werden.

Sachdarstellung:

Bei der Größe des Kreises Lippe ist lediglich ein Ranger trotz einer Fokussierung auf die Naturschutzgebiete nur eingeschränkt wirkungsvoll. Ein weiterer Ranger kann die Überwachung und die Durchsetzung des Ordnungsrechts auch hinsichtlich möglicher gegenseitiger Vertretungen oder Einsätzen zu zweit wesentlich fördern. Mit zwei Personen ist die Präsenz an Wochenenden oder in den Abendstunden, also in Zeiten, bei denen nicht mit der Anwesenheit von Ordnungskräften gerechnet wird, deutlich besser darzustellen. Aus gleichen Gründen haben der Landesbetrieb Wald und Holz NRW zusammen mit der Stadt Bielefeld bereits vor einiger Zeit einen weiteren Ranger für das Stadtgebiet Bielefeld eingestellt.

Zusätzlich müssen die oben beschriebenen Aufgaben wie Fortbildung, die Koordination und Betreuung mit Naturschutzwacht, Erfassung der besonderen Arten in den Naturschutzgebieten, die Entwicklung von Vorschlägen zu Maßnahmen in den Gebieten usw. erledigt werden.

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