„Kompensationskonzept Lippe“ als Beitrag zum ZK Lippe 2025 Leitziel 10

Hier: Beauftragung und Einrichtung einer Stelle

 – Änderungsantrag zur DS 001/2018 – Haushaltsentwurf 2018

Beschlussvorschlag:

Zur Entwicklung und Umsetzung eines „Kompensationskonzeptes Lippe 2025“ sowie zur Gewährleistung des – infolge gesetzlicher Neuregelung sowie erhöhten Anfalls an Ersatzgeld – erhöhten Vollzugs (Umsetzung/Nachweis/Evaluation) der Eingriffsregelung wird im FG 670 unter dem Produkt 013 001 001 (5421400 bzw. 7421400) eine Stelle für diese Aufgaben eingerichtet.

Sachdarstellung:

Durch die in den letzten Jahren ständige Erhöhung der Fallzahlen in der Eingriffsregelung infolge der guten konjunkturellen Entwicklung mit entsprechend hoher Bautätigkeit insgesamt und auch durch den Bau von Windkraftanlagen und die damit einhergehend steigende Zahl der Kompensationsverpflichtungen wird es erforderlich, diese Maßnahmen in einem „Kompensationskonzept Lippe 2025“ zusammenzuführen und einer konzeptionellen Betrachtungsweise zu unterziehen.

Die Umsetzung vieler kleinerer Kompensationsmaßnahmen im Kreisgebiet ist nicht zielführend und ökologisch wenig sinnvoll. Eine Biotopvernetzung sollte großflächiger und in sich kleingliedriger aufgebaut und bewertet sein. Durch die politisch gewollte Steigerung der regenerativen Energien, insbesondere der Windenergie in Lippe, und dem Ziel der Einsparung von CO 2 werden großflächige Kompensationsmaßnahmen erwartet, die es gilt, fach- und sachgerecht umzusetzen. Hierzu gehört auch ein Monitoring, welches sicherstellt, ob die zu entwickelnden Maßnahmen zielführend umgesetzt und diese Wirkung zeigen sowie zukunftsorientiert angelegt worden sind, wie z.B. Ablenkflächen bei dem Rotmilan. Hier gilt es auch, diese Konzeptionen ggf. wissenschaftlich zu begleiten.
Die Geldleistungen, die als Ersatzgeld durch die verschiedensten Eingriffsverursacher gezahlt werden, gilt es nachzuhalten und sinnvoll im Sinne des Umwelt- und insbesondere des Artenschutzes einzusetzen. Hier sind Konzepte einer Biotopvernetzung unter Beachtung der Biodiversitätsstrategie des Kreises Lippe zu entwickeln und auszubauen.

Das Zukunftskonzept Lippe 2025 hat unter dem Leitziel 10 die Biodiversitätsstrategie „Lebendige Vielfalt Lippe 2025“ festgeschrieben. Durch diese können mit allen relevanten Akteuren und den Kommunen Lippes gemeinsam konkrete Ziele und Handlungskonzepte zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen konzeptionell entwickelt werden.

Darüber hinaus ist unter Verwendung des Drei-Säulen-Konzepts des Ökokontos im Kreis Lippe eine Kulisse für Ökokonten basierend auf dem Biotopverbundsystem und den geschützten Bereichen zu entwickeln.

Die Wahrnehmung der vorweg geschilderten Inhalte einer derartigen Stelle sollte die Funktion eines Mittelsmannes zwischen privaten Kompensationsangeboten und Eingriffnehmern darstellen. Die Eingruppierung ist nach EG 10 einzuplanen und dieses entspricht den auszuschreibenden Tätigkeitsmerkmalen.

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