Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege sicherstellen 7. April 20205. September 2024 Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zeigt sich besorgt über ihr finanzielles Überleben und die Sicherstellung ihrer Angebote in der Coronazeit. „Die Kreisverwaltung hat in der Presse mitgeteilt, dass pauschalisierte Zahlungen weiter erfolgen sollen. Es gibt jedoch zahlreiche Leistungen, die z.B. nach Einsatzstunden finanziert werden, die aber derzeit nicht erbracht werden können. Hierfür muss eine Lösung gefunden werden“, so Jürgen Georgi, Sprecher für Soziales der Grünen Kreistagsfraktion. Der Kreisvorsitzende und Landratskandidat Robin Wagener ergänzt: „Die Wohlfahrtsverbände sind gerade sehr engagiert und kreativ, den Menschen auch in dieser Zeit zu helfen und ihre Angebote anzupassen. Wir dürfen als Gesellschaft nicht riskieren, dass die Angebote nicht aufrecht erhalten werden können und vielleicht sogar Strukturen zusammenbrechen, weil alte Fördervereinbarungen nicht passend sind. Nicht nur nach einer wann auch immer erfolgenden Lockerung der Maßnahmen brauchen wir die Angebote in vollem Umfang wieder, auch und gerade jetzt in der sozialen Isolierung benötigen viele die Hilfen der Anbieter, wenn auch vielleicht jetzt in anderer Form. Auch für die Einzelleistungen muss also eine Lösung zum Beispiel in pauschalierter Weiterzahlung gefunden werden.“ „Die Hilfen werden in ganz unterschiedlichen Bereichen geleistet, von der Arbeitslosenhilfe, über Schulbegleitung bis hin zu Hilfen für Menschen mit Behinderungen. Wir bitten den Landrat und die Kreisverwaltung hier über die schon glücklicherweise angekündigten Weiterzahlungen der pauschalen Zuschüsse auch für die Einzelleistungen Lösungen zu entwickeln und diese auch so schnell wie möglich umzusetzen. Die Träger können das nicht auf Dauer mit ihrem eigenen Ersparten sicherstellen und drohen sonst insolvent zu werden oder müssten Hilfestrukturen abbauen“, so die Kreisvorsitzende der Grünen Dr. Inga Kretzschmar, die selbst stellvertretendes Mitglied im Sozialausschuss des Kreistages ist.