Antrag Jugendhilfeeinrichtung

Betreff:

Produkthaushalt für das Jahr 2025

Hier: Antrag: Gründung einer stationären Jugendhilfeeinrichtung mit eingestreuten Plätzen für Kurzzeitpflege gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesjugendamtes LWL.

 Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag Lippe beauftragt die Verwaltung, mit Trägern die Machbarkeit einer stationären Jugendhilfeeinrichtung mit eingestreuten Plätzen für Kurzzeit-/Verhinderungspflege zu prüfen und ein entsprechendes Konzept unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesjugendamtes LWL zu entwickeln. Im Haushalt werden 2.000€ eingestellt.
  2. Die Verwaltung legt dem Kreistag innerhalb der aktuellen Wahlperiode einen Bericht über die Bedarfsanalyse, Standortvorschläge, Kosten- und Finanzierungsplanung sowie mögliche Fördermöglichkeiten vor für eine Einrichtung mit mindestens 8 Plätzen Jugendhilfe und 4 Plätzen Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege.

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistags Lippe beantragt die Konzeption und die Einrichtung einer stationären Jugendhilfeeinrichtung mit eingestreuten Plätzen für Kurzzeitpflege im Kreis Lippe. Diese Einrichtung soll den gesetzlichen Anforderungen des Landesjugendamtes Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) entsprechen und durch oder mit einem Träger umgesetzt werden und so einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Jugendhilfeinfrastruktur im Kreis Lippe leisten. Die Konzeption soll mindestens 8 Plätze Jugendhilfe und 4 Plätze Kurzzeitpflege berücksichtigen.

Begründung:

  1. Bedarf an stationären Jugendhilfeangeboten
    Die Nachfrage nach stationären Jugendhilfeplätzen für kurzfristige und langfristige Unterbringungen im Kreis Lippe ist hoch, während gleichzeitig ein Mangel an regionalen Angeboten und qualifizierten Pflegefamilien besteht. Die daraus resultierende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen außerhalb des Kreises Lippe, teils auch außerhalb von NRW, bedeutet neben einer hohen organisatorischen Arbeitsbelastung beim Kreisjugendamt auch hohe Kosten für den Kreis Lippe  und die Kommunen ohne eigenes Jugendamt (Jugendamtsumlage) sowie eine große Belastung für die Betroffenen und ihre Familien.
  2. Schaffung regionaler und qualitativ hochwertiger Angebote
    Eine kreiseigene Jugendhilfeeinrichtung stellt sicher, dass bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Plätze direkt in der Region zur Verfügung stehen. Dies ermöglicht eine engere Zusammenarbeit mit den bestehenden sozialen Netzwerken der Kinder und Jugendlichen, wie Schulen, Vereinen und sozialen Diensten.
  3. Flexibilität durch eingestreute Kurzzeitpflegeplätze
    Die Einrichtung soll neben langfristig planbaren stationären Aufenthalten für Kurzzeit- und Verhinderungspflege auch kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten bieten im Rahmen der Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung und/oder dem LWL von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Pflegebedarf (ab Pflegegrad II) bis zum 27. Lebensjahr.

Der Kreis Lippe verfügt aktuell über kein derartiges Angebot für Familien und deren pflegebedürftigen Kinder. Die nächstgelegenen Einrichtungen sind in Paderborn und Bielefeld. Bei Nutzung dieser Einrichtungen muss für die Kinder und Jugendlichen jeweils der Kindergarten- oder Schulbesuch unterbrochen werden. Bei einem Angebot im Kreis Lippe könnte der Besuch des Kindergartens und der Schulen weiter erfolgen.

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Förderung durch den LWL
    Durch die Konzeption der Einrichtung gemäß den Vorgaben des Landesjugendamtes LWL kann eine fachlich fundierte Umsetzung gewährleistet werden. Zudem bietet sich die Möglichkeit der finanziellen Förderung durch den Landschaftsverband.
  • Langfristige Entlastung des Jugendamtes und Kosteneffizienz
    Eine solche Einrichtung reduziert langfristig die Kosten für externe Unterbringungen, die erhöhten Personalkosten bei übermäßigem organisatorischem Aufwand sowie die erhebliche Fahrtkosten und stärkt die kommunale Eigenverantwortung in der Jugendhilfe.

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