Änderungsantrag zur DS 156.1/2019 – Zukunftskonzept Lippe 2025 17. Dezember 20195. September 2024 Änderungsantrag zur DS 156.1/2019 – Zukunftskonzept Lippe 2025; Beschluss zur Biodiversitätsstrategie (Leitziel 10) und Beitritt in das Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt“ sowie Mitzeichnung der Deklaration Beschlussvorschlag:In Ergänzung zur Drucksache 156/2019 (Ergänzungen sind unterstrichen) und Abänderung der DS 156.1/2019 wird folgendes beschlossen: Der Kreis Lippe beschließt die Biodiversitätsstrategie „Lippes Lebendige Vielfalt“ (LLV) im Rahmen des Zukunftskonzeptes „Lippe 2025“ (Anlage 1 der Vorlage 156/2019).Der Teil B dieses Programms (Maßnahmenbeiträge der Partner) wird nachrichtlich zur Kenntnis genommen und als wesentlicher Bestandteil der LLV begrüßt und seine Umsetzung befürwortet.Der Kreis Lippe unterstreicht seinen Willen zur Förderung der Biodiversität durch den Beitritt in das Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt“ und zeichnet hierzu die Deklaration des Bündnisses mit (Anlage 3 der Vorlage 156 / 2019).Der Kreis Lippe beschließt zur Umsetzung der Strategie entsprechend des in DS 156/2019 und in Anlage 2 der DS 156/2019 aufgeführten notwendigen Bedarfs die Einrichtung einer unbefristeten Personalstelle mit der Eingruppierung in EG11. Diese Stelle wird im Stellenplan ausgewiesen und die Kosten unter dem Produkt 013 001 001 eingestellt.Die Biologische Station Lippe wird für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie (Notwendigkeit s. Anlage 2 der Vorlage 156/2019) eine weitere Personalstelle besetzen müssen. Diese Kosten werden vom Kreis Lippe übernommen. Die benötigten jährlichen Kosten in Höhe von 61.000 Euro (analog EG11) werden als Zuwendung an die Biologische Station Lippe für die Laufzeit der Maßnahmen zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie bereitgestellt.Die Arbeit der Biologischen Station wird ab dem Jahr 2020 mit weiteren 30.000 € unterstützt, mit dem Ziel, die bestehenden Personalkosten ansatzweise tariflich anzupassen.Nach der im Rahmen der Biodiversitätsstrategie nun anstehenden konkretisierenden Konzeptentwicklung zwecks Umsetzungsreife von Maßnahmen (u.a. Priorisierungen, Flächenidentifikationen, Verfügbarmachen der Flächen, Konkretisierung des Sachmittel- und Personalbedarfs flächenscharf ) soll geprüft werden, ob zur Umsetzung der konkreten Maßnahmen nach SGB II geförderte Stellen bei Kooperationspartnern wie der „euwatec gGmbH“ und/oder beim „EB Straßen“ eingerichtet werden sollen. Wenn dann Stellen zur Umsetzung der Maßnahmen eingerichtet werden, übernimmt der Kreis Lippe die anfallenden Kosten für die gesamte Laufzeit der geförderten Stellen. Sachdarstellung:Teile des Änderungsantrags 156.2/2019 sind in diesem Änderungsantrag übernommen worden, sowie die Stellungnahme des Trägervereins der „Biologischen Station Lippe“ zu den Drucksachen 156.1/2019 und 156.2/2019 berücksichtigt.Weitere Begründungen erfolgen mündlich.