Leistungen an Träger der Wohlfahrtspflege 7. April 20205. September 2024 Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW) hat sich mit der Bitte um Sicherung der Finanzierung der Arbeit der sozialen Träger vor Ort in der Coronazeit an die Kreistagsfraktionen gewandt. Die Finanzierung der vielfältigen Angebote der Wohlfahrtsverbände im gesamten Spektrum der sozialen Arbeit in Lippe basiert auf unterschiedlichen Säulen und kommt auch je nach Leistung von verschiedenen Trägern.Der LWL als einer der Kostenträger hat nach Auskunft der AGFW bereits eine Weiterfinanzierung vorrangig im Bereich von Maßnahmen der stationären Eingliederungshilfen im bisherigen Maß zugesagt. Darüber hinaus gibt es neben den Fördersäulen der Landes- und Projektmitteln, auch die Säule der kommunalen Förderung. Dies sind u.a. vertraglich festgeschriebene Pauschalleistungen, freie Leistungen in Form von Zuschüssen oder aber auch entgeltfinanzierte Leistungen an die jeweiligen Träger. Von den Städten- und Gemeinden kamen zu den kommunalen Förderungen bislang unterschiedliche Aussagen. Die Kreisverwaltung hat in einer Stellungnahme gegenüber der Lippischen Landeszeitung eine Weiterfinanzierung auf Basis der bisherigen Pauschalzahlungen zugesagt und angeregt, z.B. Beratungsleistungen auch per Telefon zu erbringen.Nicht alle Leistungen können direkt per Telefon oder Video erbracht werden. Die Wohlfahrtsverbände sind sowohl nach eigener Aussage, als auch nach eigenen Wahrnehmungen bemüht, engagiert Angebote für hilfebedürftige Personen zu entwickeln und ihre Betreuungsleistungen auch unter den derzeitigen Bedingungen in möglichst hilfreicher Form fortzusetzen bzw. zu ersetzen. Das ist aber nicht immer möglich.Auch prüfen die Verbände und Sozialleistungsanbieter selbst, welche weiteren Hilfen sie zu Überbrückung in Anspruch nehmen können. In Betracht kommt zum Beispiel Kurzarbeit und auch Bund und Land stellen Hilfen zur Verfügung.Diese überbrückenden Leistungen werden aber voraussichtlich nicht ausreichen, um die Strukturen in der derzeitigen Situation so aufrecht zu erhalten, dass sie einerseits nach Ende bzw. Lockerung der Corona-Maßnahmen wieder voll und sofort einsatzfähig sind und die erforderlichen Leistungen erbringen können und andererseits auch jetzt die zum Teil durch die besonderen Belastungen bei den hilfebedürftigen Personen noch gestiegenen Bedarfe befriedigen zu können. Wenn die Leistungserbringer jetzt aber ihr eigenes Personal entlassen bzw. in Kurzarbeit schicken, ist zu befürchten, dass es nach Ende der aktuellen Situation oder bei jetzt auftretenden Bedarfen nicht zur Verfügung steht; wenn andererseits die Gehälter ohne öffentliche Erstattung von den Leistungserbringern auf längere Zeit weitergezahlt werden, sind Insolvenzen zu befürchten. Die Kreistagsfraktion von Bündnis´90 / Die Grünen bittet daher die Verwaltung um Auskunft, wie kurzfristig die finanzielle Sicherheit der Sozialleistungsanbieter in den verschiedenen Bereichen sichergestellt werden kann,ob hierfür ein Modell in Betracht kommt, bei dem im bisher bewilligten Umfang oder im Durchschnitt der vergangenen Monate vor der Coronaepidemie geleistete Zahlungen, die nicht auf Basis von Pauschalen, sondern auf Basis von erbrachten Einzelleistungen bzw. mit dem Erfordernis bestimmter Leistungskennzahlen (wie z.B. erbrachten Einsatzstunden) abgerechnet werden, weiter gezahlt werden und dabei auf die Einzelnachweise und das Erbringen der einzelnen Leistungenverzichtet wird, wenn diese derzeit nicht auf die bisherige Weise erbracht werden können (z.B. bei Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern wegen Schließung der Schulen),ob es der Einschätzung der Kreisverwaltung entspricht, dass die Leistungserbringer selbst aufgrund eigenen Engagements bemüht sind, derzeit adäquate Ersatzangebote zu schaffen, eine Überwachung für die Finanzierung jedoch einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten würde und daher Leistungen als Pauschale weiter gezahlt werden sollten,ob bei einem solchen Modell nach Ende der Coronazeit bzw. nach Ablauf des Jahres in Form von Verwendungsnachweisen sichergestellt werden kann, das andere staatliche Ersatzleistungen wie z.B. Kurzarbeitsgeld vorrangig geprüft und in Anspruch genommen werden und es dabei nicht zu Doppelleistungen mit den kommunalen Zahlungen kommt,welche Beschlüsse für solche oder andere Modelle einer kurzfristigen Sicherung des finanziellen Überlebens der Leistungserbringer erforderlich sind und wann und wie diese schnellstmöglich herbeigeführt werden können.Das Schreiben der AGFW ging an alle Fraktionen und die Verwaltung. Wir sind natürlich offen für eine gemeinsame Suche nach Lösungen und regen diese daher an. 2020-04-20_Beantwortung-VVIII_Leistungen-Träger-der-WohlfahrtspflegeHerunterladen