Projekt „Umsetzung Teilhabe2015 (UTe)“ des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) der LWL-Behindertenhilfe zur Einführung eines neuen Hilfeplanverfahrens

Beim LWL ist  die Entscheidung über die Einführung eines neuen Hilfeplanverfahrens am 14.07.2017 gefallen.

Zukünftig soll die Steuerungsverantwortung auf den Leistungsträger LWL übergehen. Mit dieser Neuausrichtung des Hilfeplanverfahrens soll insbesondere eine Kostendämpfung im Bereich der Behindertenhilfe verbunden sein.

Der LWL beziffert das Einsparpotential auf ca. 5,5 Mio. Euro.

Allerdings müssen für die Umsetzung dieses neuen Hilfeplanverfahrens beim LWL 78,3 vollzeitverrechnete Stellen neu eingerichtet werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Personalaufwendungen belaufen sich danach auf ca. 6 Mio. Euro und würden das Einsparpotenzial bei den Leistungsnehmern wieder aufzehren.

Dieses Verfahren hat der Erste Landesrate und Kämmerer des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Hrn. Dr. Georg Lunemann,  in der letzten Sitzung der Haushaltsstrukturkommission des Kreises Lippe (Unterausschuss FPA) am 14.06.2017 vorgestellt

Ein positiver wirtschaftlicher Effekt, der die zusätzlichen Personalaufwendungen abdeckt, ist damit zunächst nicht sichtbar. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein.

Der LWL beabsichtigt, das Verfahren über die Modellkommunen hinaus, in denen das Hilfeplanverfahren bislang erprobt wird, auf sämtliche Kommunen im Verbandsgebiet auszudehnen und  als erstes in der Region Nord (Münsterland) zu implementieren.

Da der Kreis Lippe (Region Ost) nicht zu der Region gehört in dem das Verfahren als erstes umgesetzt werden soll stellen sich für uns folgende Fragen:

  1. Welche Einfluss Möglichkeiten sieht der Kreis Lippe im weiteren Verfahren, wenn alles schon in der Region Nord eingeführt werden soll.
  2. Hat der LWL mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen, um die erforderlichen Umsetzungsschritte und ihre etwaigen Auswirkungen auf die Praxis der Hilfegewährung für die Menschen mit Behinderungen auch im Kreis Lippe darzustellen?
  3. Ob und inwieweit waren die bislang in die Hilfegewährung eingebundenen Leistungserbringer  im Kreis Lippe in die Entwicklung des Soll-Konzeptes zur Umsetzung der Ergebnisse des Projektes Teilhabe2015 der LWL-Behindertenhilfe einbezogen?
  4. Ist der Verwaltung bekannt, welche Auswirkungen die Leistungserbringer durch die Umstellung auf die Qualität der Hilfegewährung für Menschen mit Behinderungen sehen und ob die Umsetzung des neuen Hilfeplanverfahrens im Kreisgebiet Auswirkungen auf die Personalausstattung der Leistungserbringer hat?
  5. Wurden dazu seitens der Verwaltung Gespräche mit den Leistungserbringern geführt?
  6. Welche Auswirkungen hat das neue Verfahren auf das Personal im Kreis Lippe?
  7. Wie steht die Verwaltung dazu, dass die zuständigen Abteilungen zentral von Münster aus arbeiten sollen, statt direkt vor Ort angesiedelt zu werden?   
  8. Wie wird das Vorgehen zu den Hilfen nach §67 ff. SGB XII beurteilt, besonders unter dem Gesichtspunkt des § 68.3 SGB XII in dem es heißt:
    • „ (3) Die Träger der Sozialhilfe sollen mit den Vereinigungen, die sich die gleichen Aufgaben zum Ziel gesetzt haben, und mit den sonst beteiligten Stellen zusammenarbeiten und darauf hinwirken, dass sich die Sozialhilfe und die Tätigkeit dieser Vereinigungen und Stellen wirksam ergänzen.“?

Hierzu sollen die beauftragten Stellen aufgelöst werden. Die Bearbeitung soll auch durch die regional zuständigen Hilfeplaner*innen erfolgen.

Link zur Vorlage des LWL:

https://www.lwl.org/bi-lwl/vo020.asp?VOLFDNR=7388#searchword

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