Änderungsantrag zu DS 111/2019 – Anregung nach § 21 KrO NRW zur Erklärung des Klimanotstandes für den Kreis Lippe

Beschlussvorschlag:

In Abänderung der DS-Nr. 111/2019 (Änderungen unter- bzw. durchgestrichen) wird Folgendes beschlossen:

  1. Der Kreistag des Kreises Lippe erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Er unterstützt ausdrücklich das Engagement all derjenigen, die sich für mehr Klimaschutz einsetzen.
  2. Bei jeglichen Entscheidungen werden die Auswirkungen auf das Klima und die ökologische Nachhaltigkeit als ein wichtiges das wichtigste Entscheidungskriterium berücksichtigt. Die Verwaltung wird daher beauftragt, entsprechende Bewer-tungskriterien zu entwickeln. Dabei ist die Verschneidung mit dem Projekt „Nach-haltige Kommune“ aus dem Zukunftskonzept Lippe 2025 zu berücksichtigen.
  3. Der Kreis Lippe hat mit dem Masterplan 100 % Klimaschutz deutlich gemacht, dass er den Klimaschutz ernst nimmt. So Es sollen die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 um 95 % reduziert und der Endenergieverbrauch halbiert werden. Daher unterstützt der Kreis Lippe die Forderung nach einem bundesweiten Klimaschutzgesetz, dessen Ausgestaltung an den Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet ist.
  4. Durch den Beschluss zur Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz (Vorlage 130/2017 vom 16.10.2017) sind Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, um die unter Ziffer 3 genannten Reduktionsziele einzuhalten. Um dies durch den Kreis Lippe einschließlich der Einbindung der Kommunen bei unterschiedlichen Maßnahmen und Themen sicher zu stellen, ist eine Verstetigung der Arbeit über den Projektzeitraum des Masterplans 100% Klimaschutz hinaus erforderlich. Hierzu ist es dringend notwendig, entsprechende Stellen für die Maßnahmenumsetzung, die Fortführung der guten Netzwerksarbeit sowie die Förder- und Drittmittelakquise dauerhaft bereitzustellen.

Sachdarstellung:

Vertreter der „Fridays for Future“-Bewegung sowie des Jugendklimaparlaments Lippe haben sich mit Schreiben vom 04.07.2019 an den Kreistag des Kreises Lippe gewandt mit der Auffor-derung, den Klimanotstand für den Kreis Lippe zu erklären (vgl. Anlage zur DS-Nr. 111/2019).

Der obige Beschlussvorschlag bekräftigt nochmals den politischen Willen des Kreises Lippe zur Verstetigung der Klimaschutzaktivitäten. Bezüglich der Umsetzung der unter Ziffer 2 des Beschlussvorschlages genannten Bewertungs-kriterien für politische Entscheidungen unter der Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Klima und die ökologische Nachhaltigkeit gibt es keine bundesweit einheitliche Lösung. Allerdings haben einzelne Kommunen schon erste Ansätze entwickelt. Weiter werden Lösungen auch auf internationaler Ebene (Internationale Jahreskonferenz des Klima-Bündnisses) diskutiert. Kiel und Osnabrück etwa haben gute Instrumente für die grundsätzliche Kategorisierung erarbeitet, die eventuell auch auf die Verhältnisse im Kreis Lippe angepasst werden können. In Lippe existieren bereits eine Vorarbeit und eine große Synergie mit dem zurzeit sich in Aufstellung befindlichen Check im Rahmen des Projekts „Nachhaltige Kommune“. Eine Zusammenführung zur Vermeidung bürokratischen Aufwandes liegt hier nahe.

Ergänzung Pariser Klima-Abkommen

  • Das Pariser Abkommen ist am 4. November 2016 in Kraft getreten und sieht folgende Verein-barungen vor (Quelle: Europäische Kommission):
  • Langfristig den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen.
  • Den Anstieg auf 1,5 °C zu begrenzen, da dies die Risiken und Folgen des Klimawandels deutlich vermindern würde.
  • Emissionssenkungen auf Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Er-kenntnisse.
  • Alle fünf Jahre gemeinsam strengere Ziele festlegen, wenn sich dies nach wissenschaft-lichen Erkenntnissen als erforderlich erweist.
  • Sich gegenseitig und der Öffentlichkeit Bericht darüber erstatten, welche Fortschritte sie bei der Verwirklichung ihrer Ziele erreicht haben.
  • Die Fortschritte bei der Verwirklichung des Langzeitziels über ein robustes Transparenz- und Rechenschaftspflichtsystem verfolgen.
  • Die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel erhöhen.
  • Den Entwicklungsländern weiterhin und in größerem Umfang internationale Unterstützung für die Klimaanpassung zukommen lassen.
  • Verluste und Schäden im Zusammenhang mit den nachteiligen Auswirkungen des Kli-mawandels sollen verhindert, minimiert und gegebenenfalls ausgeglichen werden.
  • Die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen (z. B. Frühwarnsysteme, Notfallvor-sorge und Risikoversicherung) muss verbessert werden, damit die Länder ihr verfügba-res Wissen vertiefen, mehr unternehmen und stärkere Unterstützung leisten können.
  • In dem Übereinkommen wird anerkannt, dass nicht zu den Vertragspartnern gehörende Interessenträger bei der Bekämpfung des Klimawandels eine wichtige Rolle spielen. Dazu zählen u. a. Städte, Behörden auf regionaler und kommunaler Ebene, die Zivilgesell-schaft und die private Wirtschaft. Diese sind aufgerufen:
    • ihre Anstrengungen zu verstärken und Maßnahmen zur Emissionsminderung zu unterstützen,
    • ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und ihre Anfälligkeit gegenüber den negativen Folgen des  Klimawandels zu vermindern,
    • die regionale und internationale Zusammenarbeit fortzuführen und zu fördern.
  • Die EU und andere Industrieländer werden auch künftig Klimaschutzmaßnahmen unter-stützen, um in Entwicklungsländern Emissionen zu verringern und diese Länder widerstandsfähig gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu machen.
  • Auch andere Länder werden aufgefordert, solche Unterstützung freiwillig in die Wege zu leiten oder fortzusetzen.
  • Die Industrieländer haben ihr derzeitiges gemeinsames Ziel bekräftigt, bis 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar zu mobilisieren, und sie beabsichtigen, dieses Ziel bis 2025 fortzuschreiben. Für die Zeit danach wollen sie ein neues und ehrgeizigeres Ziel festsetzen.

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