Anfrage zum Sachstand Sozialkaufhaus

Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Sozialindikatoren sind der Entscheidung für die Städte Lemgo und Detmold zugrunde gelegt?
  2. Welche Bedarfsmeldungen sind seitens der Städte und Gemeinden dazu eingegangen?
  3. Wie soll die Versorgung in der Fläche konzeptionell umgesetzt werden?
  4. Welche weiteren Standorte sind entsprechend geplant?
  5. Welche Zeitleiste ist der Planung hinterlegt?
  6. Welche/r potentiellen Träger sind bei der Planung beteiligt worden?
  7. Welche/r Träger ist als Träger ausgewählt?
  8. Welche Kriterien sind der Entscheidung zugrunde gelegt worden?
  9. Welche Ziele sollen erreicht werden?
  10. Welche Zielindikatoren sind zur Überprüfung der Ziele ausgewählt?
  11. Aus welcher Pflichtaufgabe des Kreises leiten Sie Ihre Zuständigkeit für diese Planungen ab?
  12. Welche finanziellen Rahmenbedingungen sind dafür eingeplant?
    1. Welche Personalkosten sind dafür eingeplant?
    2. Welche Sachkosten sind dafür eingeplant?

Antwort der Verwaltung:

1. Welche Sozialindikatoren sind der Entscheidung für die Städte Lemgo und Detmold zugrunde gelegt?

Ziel ist es möglichst viele lippische BürgerInnen zu erreichen. Detmold als größte Stadt und Lemgo als drittgrößte Stadt Lippes verfügen naturgemäß über eine hohe Anzahl von Leis-tungsempfängern. Die Mindestsicherungsquote (Stand 2018) als Indikator für Empfänge-rInnen von Sozialleistungen liegen in Detmold bei 12.1 % und in Lemgo bei 7,8 % (NRW-Landesdurchschnitt 11,3 %, Lippe 9,5 %). Zu beachten ist, dass aber nicht nur Sozialleis-tungsempfängerInnen zum Kundenkreis zählen sollen. Darüber hinaus ist Bad Salzuflen durch eine Filiale der RecyclingBörse Herford abgedeckt. Außerdem bieten sich beide Städte auch aus geographischen Gründen an, um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu dem Warensortiment zu ermöglichen.

2. Welche Bedarfsmeldungen sind seitens der Städte und Gemeinden dazu eingegangen?

Die Stadt Detmold betreibt bereits seit mehreren Jahren das Projekt „Möbelspende … von Hand zu Hand“ und ist an einem Ausbau im Rahmen einer Kooperation mit dem Kreis Lippe stark interessiert. Die Stadt Lemgo hat einen entsprechenden politischen Beschluss, dass es im Interesse der Stadt sei, auch in Lemgo ein Kaufhaus zu errichten. Außerdem hat die Stadt Blomberg Interesse an einem weiteren Standort angemeldet.

3. Wie soll die Versorgung in der Fläche konzeptionell umgesetzt werden?

Weitere Standorte sind geplant, so dass möglichst eine flächendeckende Versorgung in Lippe sichergestellt werden kann. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH Detmold (AGA) wird die Abholung und den Transport gebrauchter Möbel zu den Standorten übernehmen. Außerdem ist ein Auslieferdienst von Möbeln geplant.

4. Welche weiteren Standorte sind entsprechend geplant?

Blomberg (s.o.). Perspektivisch sind in Absprache mit den kreisangehörigen Kommunen weitere Verkaufsorte realisierbar.

5. Welche Zeitleiste ist der Planung hinterlegt?

Der Start des ersten Standortes in Detmold-Herberhausen ist spätestens Anfang 2020 geplant. In Lemgo soll, sobald alle Rahmenbedingungen geklärt sind, ebenfalls im Jahr 2020 mit dem Betrieb begonnen werden. Andere Standorte sollen sukzessive dazukommen.

6. Welche/r potentiellen Träger sind bei der Planung beteiligt worden?

In dem langjährigen Planungsprozessen sind folgende Träger beteiligt worden: AWO Kreis-verband Lippe, Deutsches Rotes Kreuz, AGA, RecyclingBörse Herford und die Euwatec gGmbH.

7. Welche/r Träger ist als Träger ausgewählt?

Noch ist kein Träger ausgewählt worden.

8. Welche Kriterien sind der Entscheidung zugrunde gelegt worden?

Da bisher noch kein Träger ausgewählt wurde, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Entscheidende Kriterien werden aber die Geeignetheit, das vorzulegende Konzept und der Finanzierungsplan des Trägers sein.

9. Welche Ziele sollen erreicht werden?

Das Projekt „Erhaltens*Wert“ – Lippische Kooperation zur Förderung von Recycling, Beschäftigung und sozialer Hilfen“ verfolgt mehrere Ziele:

  • Arbeitsmarktpolitische Zielsetzung
    • Schaffung, Begleitung und Ausbau von Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere für Langzeitsarbeitslose und für Menschen mit Behinderungen
  • Soziale Zielsetzung
    • Schaffung einer günstigen Einkaufsmöglichkeit für Bedürftige und dadurch Entlastung der Sozialhaushalte
    • Diskriminierungsfreier Einkauf
    • Soziale Würdigung für Geber und Spender und ehrenamtlich Tätige
  • Ökologische Zielsetzung
    • Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Gebrauchtwaren
    • Abfallvermeidung

10. Welche Zielindikatoren sind zur Überprüfung der Ziele ausgewählt?

Bestimmte Indikatoren wurden noch nicht festgelegt. Denkbar sind jedoch:
Kundenströme, Verkaufserlöse, Möbelausgänge, Möbelspenden, eingesparter Sperrmüll, geschaffene Arbeitsplätze usw.

11. Aus welcher Pflichtaufgabe des Kreises leiten Sie Ihre Zuständigkeit für diese Planungen ab?

Die soziale Sicherung der lippischen Bürgerinnen und Bürger zählt zu den Pflichtaufgaben des Kreises, ebenso die Abfallvermeidung. Weiterhin zählt der Auf- und Ausbau eines Sozialen Arbeitsmarktes zu den Zielen unseres Zukunftskonzepts Lippe 2025 (Maßnahme 3.3.1).

12. Welche finanziellen Rahmenbedingungen sind dafür eingeplant?
12.1 Welche Personalkosten sind dafür eingeplant?

Keine

12.2 Welche Sachkosten sind dafür eingeplant?

Im Budget 2019 (Produkt 005 003 006) ist eine Summe von 50.000 € als Anschubfinanzie-rung eingestellt, die momentan noch mit einem Sperrvermerk versehen ist. Für 2020 wird dieselbe Summe eingeplant.

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