Resolution – Dienstrad-Leasing für Mitarbeiter/-innen der Kreisverwaltung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möchte den Beschäftigten des Kreises Lippe ein Dienstfahrrad-Leasing in Form eines „Leasing mit Entgeltumwandlung“ ermöglichen. Dieses geschieht insbesondere vor dem Hintergrund von positiven Auswirkungen auf die Gesundheitsvorsorge der einzelnen Mitarbeiter/-innen, aber auch vor dem Hintergrund der Förderung der E-Mobilität. Der Kreistag fordert alle in Betracht kommenden Akteure dazu auf, alles in ihren Kräften stehende zu tun, um entsprechend notwendige Öffnungsklauseln im TVÖD zu schaffen und auch ansonsten die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um ein Dienstfahrrad Leasing in Form eines „Leasing mit Entgeltumwandlung“ zu ermöglichen.

Sachdarstellung:

Mit Erlass des Finanzministeriums vom 23.11.2012 ist geregelt, dass Diensträder den Dienstwagen gleichgestellt sind mit der Folge, dass für die Privatnutzung von Dienstfahrrädern die vom PKW bekannte Ein-Prozent-Regelung Gültigkeit hat. V

or dem Hintergrund der politisch und gesellschaftlich gewollten verstärkten Nutzung von E-Mobilität besteht daher die Möglichkeit, mittels Dienstfahrrad-Leasing die E-Mobilität von Mitarbeiter/-innen zu verstärken. Diese Möglichkeit wird im Öffentlichen Dienst aber dadurch behindert, dass eine entsprechende Öffnungsklausel im Tarifvertrag zum Zwecke der Entgeltumwandlung von Bruttoentgelt durch Sachleistungen nicht vorgesehen ist.

Eine Entgeltumwandlung zum Zweck der betrieblichen Altersvorsorge allerdings schon. Auf unseren vorangegangenen Antrag mit der DS-Nr. 072/2017 (Dienstrad-Leasing) wird Bezug genommen.

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