Einmalige jährliche Mahd zur Gewährleistung botanischer Vielfalt der Straßenränder

Beschlussvorschlag:

Der Eigenbetrieb Straßen wird beauftragt,

  1. im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Kreises Lippe die Zonen an den Straßenrändern (Randstreifen, Graben, Böschung), Schulen, öffentlichem Gelände, das nicht genutzt wird, Wasserauffangbecken oder Kläranlagen, Bahndamm-böschungen, Uferböschungen und öffentlichen Parks jeweils nur einmal pro Jahr am Saisonende (nach dem 1. September) zu mähen, um botanische Vielfalt der Straßenränder zu gewährleisten.
  2. im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Kreises Lippe auf die Benutzung von Herbiziden und Pestiziden an den Straßenrändern, Schulen, öffentlichem Gelände, das nicht genutzt wird, Wasserauffangbecken oder Kläranlagen, Bahndammböschungen, Uferböschungen und öffentlichen Parks gänzlich zu verzichten.

Sachdarstellung:

Straßenränder als Lebensraum

Unser Straßennetz ist ein wesentlicher Mobilitätsfaktor, und an jeder Straßen- und Wegeseite gibt es Randstreifen, einen Graben oder eine Böschung. Zunächst scheint der Nutzen dieser Bereiche begrenzt, in Wirklichkeit sieht dies aber ganz anders aus. Unsere Straßenränder sind grüne Milieus, in denen sich eine üppige, vielfältige Flora und Fauna erfolgreich ansiedeln kann. Mähen ist die am häufigsten angewandte Art der Pflege der Straßenränder. Die Beschränkung auf eine Mahd pro Jahr und die Durchführung dieser Mahd am Ende der Saison, bietet den Pflanzen die Möglichkeit, zu wachsen, zu blühen und Früchte zu tragen. Diese Vegetation bietet vielen Arten einen Lebensraum. Da die Straßenränder nicht wirtschaftlich genutzt werden, können sich dort Pflanzenarten behaupten, die durch die Zerstörung zahlreicher Lebensräume (städtebauliche Projekte, Industrialisierung, forst- und landwirtschaftliche Nutzung) bedroht sind.

Anwendung der späten Mahd

Die späte jährliche Mahd erfolgt in Zonen, die ohne Gefährdung der Straßenbenutzer das Vorkommen von Gräsern erlauben, die ihre maximale Höhe erreichen. Gräser werden in unseren Breiten seltener höher als 1,20 Meter. Für Straßenbenutzer, insbesondere für Fußgänger, wird ein ca. 1 Meter breiter Sicherheitsstreifen entlang der Fahrbahn regelmäßig gemäht. Dadurch wird auch vermieden, dass hohe Gräser auf die Straße fallen. Die spät gemähte Zone befindet sich jenseits dieses Sicherheitsstreifens und wird einmal jährlich, nach dem 1. August oder dem 1. September gemäht, abhängig von den vorkommenden wilden Arten. Wenn die spät gemähten Zonen sich beiderseits der Straße befinden, wird der Sicherheitsstreifen auf beiden Seiten gemäht. Gefahrenstellen werden weiterhin regelmäßig das ganze Jahr über gemäht. Das gilt für Straßenränder an Kreuzungen, an Grundstücken von Anrainern, aber auch in engen Kurven.

Schnitthöhe an den Straßenrändern

Aus besonderen Gründen, die mit den ökologischen Anforderungen empfindlicher Arten zusammenhängen, kann die Mahd unterschiedlich organisiert werden. Die Mahden weisen jedoch eine Konstanz auf: die Schnitthöhe ist immer so hoch, dass die Vegetationsbasis nicht zerstört und der Boden nicht freigelegt wird, was zu einer Erosion der Böschungen führen würde. Sie beträgt rund 10 cm, so dass der Mähbalken viele kleine Tiere (Insekten, Reptilien, Amphibien usw.) nicht in Mitleidenschaft zieht.

Nicht nur Straßenränder

Die späte Mahd soll auch in anderen Zonen praktiziert werden, die sonst sehr regelmäßig gemäht wurden. Das gilt für Schulen, öffentliche oder private Gelände, die nicht genutzt werden, Wasserauffangbecken oder Kläranlagen, Bahndammböschungen, Uferböschungen, öffentliche oder private Parks und Gärten usw.

Verbot der Benutzung von Herbiziden an bestimmten, öffentlich zugänglichen Orten, unter anderem an den Straßenrändern

Um einen biologisch intakten Lebensraum für Pflanzen, Insekten, Reptilien, Amphibien, Vögel etc. zu schaffen und zu erhalten, wird der Einsatz von Herbiziden und Pestiziden verboten.

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